Terms and Conditions

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Terms & Conditions US

This document sets out the terms upon which The Bridgeman Art Library ("Supplier") makes available any Photographs...
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Terms & Conditions UK

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Copyright

All images supplied by the Bridgeman Art Library are copyrighted photographs. The Bridgeman Art Library either owns the copyright in the photograph or acts as the authorised agent of the copyright holder.
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Privacy Policy

This Privacy Policy describes how The Bridgeman Art Library ("Bridgeman" or "we" or "us") uses your personal data.
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1. Allgemeines

Mit der Bestellung von Bildmaterial erkennt der Besteller nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen (künftig AGBs) von Bridgeman Berlin Ltd. an. Geliefertes Bildmaterial bleibt Eigentum der Agentur und wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt. Es ist innerhalb der gesetzten Fristen vollständig auf Kosten und Risiko des Bestellers zurückzugeben bzw. in elektronischen Speichermedien zu löschen.
Für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen/digitalen Bildmaterials kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser AGBs zustande. Alle Angebote und Lieferungen analogen/digitalen Bildmaterials sowie die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu diesen AGBs, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial nicht genutzt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
 
Reklamationen, die den Inhalt oder die Beschaffenheit der Sendungen/Bildübertragungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller der Agentur telefonisch und binnen einer Woche in schriftlicher Form mitzuteilen; bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
 
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem die Agentur der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. Die Nutzungsfreigabe gilt erst mit der Bezahlung des vereinbarten Nutzungshonorars als erteilt.
Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes „Vertragsstrafen“ dieser AGBs.
 
Analoges/digitales Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben bzw. in elektronischen Speichermedien zu löschen.
 
Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen zusätzlich zu den Bildbereitstellungskosten Versandkosten berechnet, die der Besteller zu tragen hat.
 
2. Honorare
 
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern o. ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
 
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgte keine Honorarvereinbarung mit dem Besteller, wird automatisch nach den in „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) – Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ genannten Honorarsätzen in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung abgerechnet.
 
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
Es werden grundsätzlich nur die fotografischen Nutzungsrechte erteilt. Die Ablösung der weiteren Urheberrechte (z.B. etwaig bestehender Kunsturheberrechte) obliegt dem Verwender.
 
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung dieser AGBs.
 
Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, eine CD-Hülle, eine DVD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
 
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung dieser AGBs.
 
Honorarzahlungen, Gutschriften und Zahlungsavise müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer (Bildleitzahl), Publikation und Seitenzahl geleistet werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richten kann.
 
Für die Bereitstellung von analogem oder digitalem Bildmaterial werden Bildbereitstellungskosten erhoben.
 
 
3. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
 
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Model- und/oder Location-Release liegen nicht vor und  sind ebenso wie etwaige Kunsturheberrechte vom Nutzer selbst zu klären. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernehmen wir keine Haftung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig. Der Verwender hat in einem solchen Fall die Bildagentur von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten und ist allein etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
 
Die Bildinformationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch kann Bildagentur nicht für ihre Richtigkeit garantieren und die Haftung übernehmen.
 
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
 
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten (50,-- Euro für S/W und 150,-- Euro für Diaduplikate). Die jeweiligen Beträge pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten.
 
4. Urhebervermerk/Belegexemplar
 
Bildagentur verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung eines Urhebervermerks mit Nennung des Bildleihgebers (z.B. Fotograf, Museum oder Partneragentur) und unserer Agentur (Bridgeman Berlin oder Bridgemanart.com.) in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
 
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
 
5. Vertragsstrafen
 
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplikaten und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bis zu einer Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
 
Informiert der Besteller die Agentur nicht spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Veröffentlichung (Ausstrahlung, Online-Stellung etc.) des genutzten Bildmaterials über die Nutzung, gilt dies als unberechtigte Nutzung, und Bridgeman behält sich vor, neben einem Honorar für die Medienkontrolle in Höhe von 50,-- Euro einen Zuschlag in Höhe von 200% auf das jeweilige Honorar für die ungenehmigte Nutzung zu erheben.
 
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so hat Bildagentur  Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils – 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
 
6. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
 
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9,8 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Berlin.
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
 
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
 
7. Datenbanknutzung
 
Bridgeman Berlin Ltd. ermöglicht seinen Kunden nach beantragter Registrierung und Freischaltung die Nutzung seiner Online-Datenbank, von der niedrig aufgelöste Bilddaten ohne Wasserzeichen und hoch aufgelöste Bilddaten heruntergeladen werden können. Jeder Nutzer erhält für diesen Zugang einen Username und ein Password, diese Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen anderen Personen nicht zugänglich gemacht werden. In jedem Fall haftet der Nutzer in vollem Umfang für die durch eventuellen Missbrauch seines persönlichen Passwortes entstandene Schäden.